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russisch-orthodoxekirche Bonn

Beerdigungsinstitut am Bach

So wie das Wasser…

So wie das Wasser im Leben einen trägt, so möchten auch wir Sie liebe Angehörige und Hinterbliebene auf dem Weg des Abschieds tragen.
Wir möchten dafür Sorge tragen, dass Sie ohne jegliche Belastungen in würdevoller Atmosphäre und Umgebung von Ihren Verstorbenen Abschied nehmen können.

So wie ein Bach sich seinen Weg durch die Natur bahnt, so möchten auch wir Ihnen dabei helfen den Abschied fließend und ehrenwürdig zu begehen. So wie das eine Leben still und leise in das andere übergeht, so möchten auch wir Ihnen die Möglichkeit bieten sich ohne Sorge und anderem Kummer sich von den Verstorbenen zu verabschieden.

Eugen Theodor

 

Leistungen

Was wir machen

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Wie sollten Sie vorgehen?

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Welchen Kosten kommen bei einer Bestattung auf einen zu?
Bestattungen sind je nach Beisetzungsart und den dazu gewünschten Leistungen unterschiedlich. Die Kosten hängen eng mit den Vorstellungen und Wünschen der betroffenen Personen zusammen. Dies betrifft auch die öffentlichen Gebühren, diese können je nach Stadt, Gemeinde und Bundesland unterschiedlich ausfallen. Im Durchschnitt fallen kosten um die ca. 4999,00€. Des-weiteren können zusätzliche Kosten für die Grabpflege anfallen.
Reicht das Sterbegeld der Krankenkassen für die Bestattung aus?
Leider reicht das Sterbegeld der Krankenkassen nicht aus. Seit dem 01.01.2004 wird seitens der Krankenkasse kein Sterbegeld mehr gezahlt. Das bedeutet das die private Vorsorge seit Jahren viel wichtiger ist.
Welche Kosten werden übernommen, wenn der Tod dann eintritt, wenn der Vertragsabschluss kurz vorher stattfand?

Schon ab 6 Monaten Wartezeit (Einmalbeitrag) bzw. ab 18 Monaten Beitragsleistungen wird die komplette Vertragssumme im Sterbefall ausgezahlt. In der anderen Zeit findet mindestens eine Erstattung der Beiträge statt und eine so genannte Staffelung der Versicherungsleistung.

Ich habe für meine Bestattung ein Sparbuch eingerichtet. Kann dieses Geld berücksichtigt werden?
Unsere Empfehlung: bemühen Sie sich frühzeitig eine finanzielle Vorsorge für den Sterbefall einzurichten. Ein Sparbuch kann als eine Einmalzahlung erfolgen, aber es nur dabei zu belassen, davon raten wir ab. Umso früher Sie sich dem Thema widmen umso kleiner werden die Sorgen und Nöte für Sie und für Ihre Hinterbliebenen sein. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit könnten diese ohne Wissen des Vorsorgenden beispielsweise durch einen Betreuer abgehoben und für die Pflegekosten verwendet werden. Im Sterbefall stünden sie dann nicht mehr zur Verfügung. Der Vorteil einer Treuhandanlage ist zudem, dass die Einlagen bis zu einer angemessenen Höhe im Pflegefall nicht vom Sozialamt angetastet werden.
Was soll ich tun, im Falle eines Todes einer angehörigen Person?
Rufen Sie auf der Stelle einen Notarzt unter der Nummer: 110
Der Arzt wird eine Todesbescheinigung (zweifache Anfertigung) ausstellen. Des-weiteren beauftragen Sie uns, wir werden uns um alle formellen und notwendigen Punkte kümmern und Sie kompetent und professionell begleiten.
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Fragen Sie uns

Eugen Theodor
info@biamb.de
+49 (0) 225 6086777

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